Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Änderung: 20.03.2019

A – Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der ALPHA Bürosysteme GmbH

1. Allgemeines

Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen der ALPHA Bürosysteme GmbH (nachfolgend: ALPHA) gelten für alle aus- und inländischen Geschäftsverbindungen zwischen uns und dem Käufer, soweit dieser Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Der Käufer erkennt sie für diesen Vertrag und, in der jeweils gültigen Fassung, auch für alle zukünftigen Geschäftsverbindungen an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebote und Preise

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Die in den Katalogen, Verkaufsunterlagen und der Werbung des Verkäufers, sowie – soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätig oder die Auslieferung ohne Auftragsbestätigung von uns vorgenommen wird. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung. Die Preise gelten ab Lager Berlin.

3. Annahmeverzug

Bei ungerechtfertigter Annahmeverweigerung und / oder Rücktritt vom Vertrag sind uns die entstehenden Kosten pauschal in Höhe von 20 % des Kaufpreises zu ersetzen. Dem Käufer bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens anstelle des pauschalen Schadens bleibt von vorstehender Regelung unberührt.

4. Lieferfristen und Termine

Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, Teillieferungen zulässig. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, insbesondere höhere Gewalt und Streik, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder teilweise bzw. ganz vom Vertrag zurückzutreten. Teile, die kurzfristig vergriffen sind, werden automatisch als Rückstand vermerkt und schnellstens nachgeliefert. Andernfalls erfolgt auf der Rechnung ein Vermerk, dass der Artikel nach einer gewissen Zeit wieder neu zu bestellen ist. Jeglicher Anspruch auf Rücksendung oder Rückbelastung erlischt, sofern eine Fehllieferung nicht innerhalb 8 Tagen nach Wareneingang schriftlich angezeigt wurde.

5. Versand, Porto und Verpackung

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Porto und Verpackung werden zu Selbstkosten berechnet. Wenn die Ware das ALPHA Lager verlassen hat und der Käufer beim Erhalt der Ware, Beschädigungen feststellt, meldet er diese unverzüglich bei der von ALPHA genutzten Versendungsstelle an.

6. Zahlung

Lieferungen an Erstkunden werden gegen Barzahlung, Vorkasse oder Nachnahme ausgeführt. Alle übrigen Rechnungen über Warenlieferungen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, sind innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Rechnung netto Kasse fällig.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus allen Warenlieferungen getilgt hat. Bei Warenpfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltssache zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware zu.

8. Herstellergarantien

Sollte das erworbene Produkt eine Herstellergarantie beinhalten, so gilt Folgendes:

Ansprüche aus einer Garantie stehen dem Käufer (Garantienehmer) ausschließlich gegen den Hersteller des Produktes (Garantiegeber) unter den in der Garantieerklärung des Herstellers genannten Voraussetzungen für eine Leistung aus der Garantie zu.

Wir, die ALPHA, übernehmen keine eigene Garantie für die erworbenen Produkte. Dies gilt auch dann, wenn der Hersteller in unseren Katalogen, Broschüren oder sonstigen Werbematerialien nicht namentlich benannt ist. Hiervon ausgenommen ist der Fall, dass wir dem Käufer ausdrücklich eine eigene – anderweitige – Verkäufergarantie einräumen, die in jedem Fall der gesonderten schriftlichen Vereinbarung bedarf.

Gesetzliche Rechte des Käufers bei Mängeln sowie mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Regelungen unberührt.

9. Gewährleistungen und Mängelrüge

Wir leisten Gewähr für alle von uns gelieferten Artikel nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Einschränkungen:

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Wareneingang auf etwaige Mängel zu untersuchen und uns etwaige Mängel unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Wareneingang zu melden. Das defekte Gerät bzw. Teil muss uns mit einer genauen Fehlerbeschreibung sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit der die Ware geliefert wurde, zur Prüfung übersandt werden.

Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten oder dem Käufer den Minderwert der Ware gutzuschreiben.

Werden Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.

Der Ersatz von Versand- und Transportkosten sowie der Ersatz von Aus- und Einbaukosten ist ausgeschlossen.

10. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden mittelbaren oder unmittelbaren Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

12. Nutzung unseres Webshops

Wenn Sie in unserem Webshop bestellen möchten, ist es erforderlich, dass Sie sich registrieren, damit wir Ihnen ein Kundenkonto anlegen können. Eine Registrierung ist ausschließlich Geschäftskunden vorbehalten.

Für den Vertragsabschluss ist erforderlich, dass Sie Ihre persönlichen Daten angeben, die wir für die Abwicklung Ihrer Bestellung benötigen. Für die Abwicklung der Verträge notwendige Pflichtangaben sind gesondert markiert, weitere Angaben sind freiwillig. Die von Ihnen angegebenen Daten verarbeiten wir zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO.

Über das Kundenkonto können wir Ihre Daten für spätere weitere Einkäufe speichern. Bei Anlegung eines Accounts unter „Mein Konto“ werden die von Ihnen angegebenen Daten widerruflich gespeichert. Wir können Ihr Kundenkonto auf Ihren Wunsch hin löschen.

Zu Zwecken der Bonitätsprüfung übermitteln wir die für die Bonitätsprüfung erforderlichen Daten an eine von uns beauftragte Wirtschaftsauskunftei. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes wirtschaftliches Interesse besteht in der Überprüfung Ihrer Bonität, um Zahlungsausfälle zu verringern.

Sollten Sie über unseren Webshop Werbemittel bestellen, übermitteln wir die zur Erfüllung der Leistung erforderlichen Daten ggf. an Werbeagentur. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO.

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklungen von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an unsere Hausbank sowie ggf. an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut bzw. an den im Bestellprozess gewählten Zahlungsdienstleister weiter. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

Zu Inkassozwecken übermitteln wir im Falle Ihres Zahlungsverzugs ggf. Ihre für das Inkasso erforderlichen Daten an einen von uns beauftragten Inkassodienstleister. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes wirtschaftliches Interesse besteht im Forderungseinzug durch einen Inkassodienstleister.

An andere Dritte übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in Fällen, in denen dies zur Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO erforderlich ist.

Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet Ihre Daten bereitzustellen. Wir können Bestellung jedoch nur entgegennehmen, wenn Sie die Pflichtangaben angeben.

Zur Verhinderung unberechtigter Zugriffe Dritter auf Ihre persönlichen Daten, insbesondere Finanzdaten, wird der Bestellvorgang per SSL-Technik verschlüsselt.

B – Vor-Ort-Serviceverträge

1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1
Für alle Verträge insbesonder für Kauf-, Miet- und Leasingverträge, auf deren Basis ALPHA den Service für Druck- und Kopiersysteme übernimmt, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2
Ergänzende Vertragsbedingungen, Produkt- bzw. Leistungsbeschreibungen oder sonstige Dokumente, auf die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird, können bei ALPHA angefordert werden.

1.3
Allgemeine  Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ALPHA ihrer Geltung bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn und soweit ALPHA der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden in Textform zustimmt.

2. Leistungsbeschreibung

2.1
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist ALPHA verpflichtet, für dievertragsgegenständlichen Produkte Serviceleistungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erbringen oder von Dritten erbringen zu lassen.

2.2
Die Leistungspflicht von  ALPHA beinhaltet im Rahmen der Vor-Ort-Servicevariante folgendes:

  • Wartungsbesuch vor Ort  (wenn vom Druck- Kopiersystem angezeigt)
  • Die Zurverfügungstellung von Software-Updates (wenn vom Hersteller der Kopier- und Drucksysteme empfohlen oder vorgeschrieben) 
  • Die kostenlose Durchführung von Reparaturen vor Ort inkl. Ersatzteilkosten
  • Die Lieferung von Verbrauchs- bzw. Betriebsmaterial ausgenommen Papier, Heftklammern und elektrischer Strom.

2.3
Zu den Leistungspflichten von ALPHA gemäß Punkt  2.2 gehört nicht:

  • Die Lieferung von Zubehör, sowie die Reinigung allgemein zugänglicher Teile.
  • Der Ersatz, die Reparatur und die Wartung von Systemkomponenten die nicht zum Kopier- und Drucksystem gehören  wie  z.B. PC, Server, Monitor, Maus, Tastatur, Speichermedien oder andere Netzwerkkomponenten wie Netzwerkkarten, Router, Switch u.s.w..
  • Die Veränderung bzw. Anpassung der hardware- oder softwareseitigen Systemumgebung (z.B. Installation und Konfiguration der Druckertreiber, Parametrisierung oder individuelle Anpassung von Software, Einbindung von weiteren Netzwerkkomponenten, Herstellung der Interoperabilität mit integrierten Fremdsystemen.
  • Die Migration von Daten sowie die Durchführung oder Überprüfung von Datensicherungen.
  • Die Durchführung von Schulungen für Administratoren oder Benutzer.
  • Die Beseitigung von Mängeln, die auf höherer Gewalt (z.B. Feuer, Überschwemmung, Überspannung) oder einem unsachgemäßen Gebrauch durch den Kunden beruhen bzw. in sonstiger Weise von ihm zu vertreten sind. Ein unsachgemäßer Gebrauch liegt insbesondere dann vor, wenn eine Fremdsoftware eingesetzt wird oder keine der Produktspezifikation entsprechenden Ersatz-/ Zubehörteile oder Verbrauchs-bzw. Betriebsmaterialien verwendet werden.
  • Papierstaubeseitigung, Tonereinsatz
  • Alle im Zusammenhang mit den Probeläufen der Service-Leistungen sowie durch Umsetzung/Standortwechsel des Gerätes entstehende Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Wird ALPHA mit der Umsetzung des Gerätes beauftragt, erfolgt die Berechnung gemäß den jeweils gültigen Transportkostenpauschalen sowie Kostensätzen für Techniker-Leistungen bei Umsetzungen.  Fehl- und/oder Technikerkopien werden nicht vergütet.   

3. Servicezeiten

Alle Serviceleistungen werden innerhalb der folgenden Zeiten erbracht: Montag bis Freitag von 8.30 – 16.30 Uhr, mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen.

4. Pflichten des Kunden

4.1
Der Kunde ist verpflichtet,

  • ALPHA auf Verlangen alle zur Erfüllung der Identifizierungspflicht gemäß § 4 Geldwäschegesetz notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Relevante Änderungen (z.B. Umfirmierung, Änderung der Bankverbindung,  Sitzänderung) wird der Kunde ALPHA auch während der Vertragslaufzeit mitteilen.
  • ALPHA bei rechtzeitiger Vorankündigung eine Besichtigung sowie eine Funktionsprüfung der vertragsgegenständlichen Systeme während der üblichen Geschäftszeiten zu ermöglichen.
  • ALPHA einen Remote-Zugriff auf die zu wartenden Systeme zu ermöglichen.
  • den Servicetechnikern von ALPHA im Rahmen eines Vor-Ort-Einsatzes einen ungehinderten und unverzüglichen Zugang zu den vertragsgegenständlichen Systemen zu ermöglichen. Sofern ein Servicetechniker gezwungen ist, vor Ort länger als zehn Minuten zu warten, bis ihm der Zugang zu dem zu wartenden System gewährt wird, ist die überschießende Wartezeit auf Basis der jeweils aktuellen Dienstleistungspreise gesondert vom Kunden zu vergüten.
  • für die reibungslose Erfassung und Übermittlung der Zähler- und Tonerstände auf elektronischem Weg sorge zu tragen. Der Kunde stellt in seiner IT- Infrastruktur sicher, dass jederzeit eine störungsfreie Übermittlung möglich ist. Supportkosten die durch eine, vom Mieter zu verantwortende Störung entstehen wie z.B. die Deaktivierung des Servicemoduls, gehen zu Lasten des Mieters. Ist eine Übermittlung der Daten, aus welchem Grund auch immer, nicht möglich oder erfolgreich, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter jeweils zum 20. des letzten Monats der Abrechnungsperiode den Zählerstand mitzuteilen. Die manuelle Erfassung führt zu erhöhten Personalkosten und wird gem. Gebührenkatalog berechnet. Bei ausbleibender oder verspäteter Mitteilung ist der Vermieter berechtigt die Zählerstände zu schätzen.
  • keine anderen als von ALPHA stammende oder von ALPHA empfohlene Verbrauchsmaterialien zu verwenden und die Systeme nur von ALPHA bzw. von ALPHA autorisiertem Fachpersonal instand halten und instand setzen zu lassen.
  • die Miet- und Leasingobjekte für die Dauer der Vertagslaufzeit gegen Zerstörung durch Dritte, gegen höhere Gewalt  (insbesondere durch Feuer, Wasser, Umwelteinflüsse) sowie gegen Diebstahl zum Neuwert zu Versichern. Für Schäden an der Elektronik des Mietobjektes  ist eine Elektronikversicherung abzuschließen. Auf verlangen der ALPHA bzw. des Vermieters hat der Kunde den Abschluss  bzw. das bestehen der vorgenanntenVersicherung(en) nachzuweisen.  Weist der Kunde den Versicherungsschutz nicht nach,  ist ALPHA bzw. der Vermieter berechtigt  die Miet- Leasingobjekte  zu Lasten des Kunden selber zu versichern.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen wird die Servicepauschale dem Kunden jeweils vorschüssig für ein viertel Jahr in Rechnung gestellt.

5.2 
ALPHA ist berechtigt, für den administrativen Aufwand, der durch vertraglich nicht geschuldete Sonderleistungen bedingt ist (z.B. Umstellung des Fakturaprozesses, Vertragsübernahme durch eine andere Partei (vorbehaltlich der Genehmigung durch ALPHA) Umsetzung von kundenspezifischen Anforderungen an die Rechnungsstellung), eine gesonderte Bearbeitungsgebühr zu verlangen.Die Höhe der Bearbeitungsgebühr richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Sonderleistung  und ergibt sich aus einem Gebührenkatalog.

5.3  
ALPHA ist zur elektronischen Rechnungsstellung berechtigt. Die elektronischen Rechnungen werden als pdf-Datei an eine vom Kunden mitzuteilende E-Mail- Adresse übermittelt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rechnungen an diese Adresse zugestellt werden können; technische Schutzeinrichtungen (z.B. Filterprogramme, Firewalls) sind entsprechend zu adaptieren bzw. zu konfigurieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben (z.B. Abwesenheitsnotizen) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer wirksamen Zustellung der Rechnung nicht entgegen. Der Kunde hat ALPHA eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnungen übermittelt werden sollen, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen an die vom Kunden zuletzt  bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse nicht zuvor schriftlich bekannt gegeben hat.

5.4
Alle Rechungen werden im vollautomatischen SEPA-Basislastschriftverfahren    eingezogen der Einzug des Rechnungsbetrages durch  ALPHA erfolgt frühestens am Tag der Fälligkeit. Mit der Unterzeichnung des Vertrages stimmt der Kunde dem SEPA-Mandat zu. Der Kunde hat für eine ausreichende Deckung des zu belastenden Kontos zu sorgen. Kosten, die ALPHA aufgrund der Nichteinlösung oder Rückbuchung einer Lastschrift entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Wird eine andere Zahlungsweise gewünscht entstehen durch die zusätzliche Bearbeitung Personal- und Sachmehrkosten die mit einem Aufschlag gem. Gebührenkatalog auf die Monatspauschale berechnet werden.

6. Preisanpassung

6.1
Nach einer Vertragsdauer von einem Jahr ist  ALPHA berechtigt, die Preise unter Einhaltung einer Frist von drei Kalendermonaten zum Monatsende durch schriftliche Änderungsanzeige zu erhöhen. Soweit dies durch einen Gesamtanstieg der Kosten gerechtfertigt ist, den die ALPHA für die Herstellung, die Einfuhr, die Lagerung, den Vertrieb und die Entsorgung von Ersatzteilen sowie für die Vorhaltung seines Servicepersonals aufzuwenden hat, kann eine darüber hinausgehende Preissteigerung  zulässig sein, wenn seit der letzten Preisanpassung auch der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) in diesem  Zeitraum um mehr als 5% gestiegen ist. In diesem Fall ist eine Preisanpassung bis zur Höhe des Anstiegs des VPI zulässig.

6.2
Eine Preiserhöhung nach Punkt 6.1 darf nur einmal pro Kalenderjahr        vorgenommen werden und ist ungeachtet des tatsächlichen Gesamtkostenanstiegs grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 5% Prozent des bisherigen Preises zulässig.       

6.3  
Unabhängig von den Regelungen unter Punkt 6.1 bis 6.2 ist eine Preisanpassung stets zulässig und ohne Einhaltung einer Ankündigungsfrist möglich, wenn und soweit damit einer Veränderung des gesetzlichen Umsatzsteuerbetrages Rechnung getragen wird.

7. Haftung

7.1  
ALPHA haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für

  • Schäden, die ALPHA vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht,
  • Schäden, deren Nichteintritt ALPHA garantiert hat,
  • Schäden, die auf einem arglistig von ALPHA verschwiegenen Mangel beruhen,
  • Schäden, für die ALPHA nach dem Produkthaftungsgesetz einstandspflichtig ist,
  • Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die von ALPHA zu vertreten sind.

7.2  
Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet ALPHA wie folgt: Beruht der Schaden auf der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung auf vertragstypische, d.h. bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Haftung ist insofern auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von ALPHA beschränkt.

7.3  
Beruht der Sach- oder Vermögensschaden auf der leicht fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht, die keine Kardinalpflicht im Sinne von Punkt 7.2 darstellt, ist die Haftung ausgeschlossen.

7.4  
Ansprüche auf Ersatz eines Sach- oder Vermögensschadens im Sinne von Punkt 7.2   verjähren mit  Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Kunden vom Eintritt des Schadens.

7.5  
Die vorstehenden Haftungsregeln gelten für alle Erfüllungsgehilfen von ALPHA und sind auf etwaige Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB entsprechend anzuwenden.

8. Gewährleistung

Ist der Kunde ein Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, beträgt die Gewährleistung für Mängel an neuen Sachen ein Jahr, Gewährleistungsansprüche für Mängel an gebrauchten Sachen sind ausgeschlossen.

9. Lieferung und Lieferverzug

9.1  
Die angegebenen Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich.

9.2. 
Der Kunde kann 6 Wochen nach überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins ALPHA schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Bei höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, unverschuldeten Betriebsstörungen, verlängert sich die vereinbarte  Lieferzeit um die Dauer der durch die Umstände bewirkten Verzögerung der Bereitstellung.  Ein Anspruch auf ein Ersatzgerät besteht  für diesen Zeitraum nicht.

10. Übernahme und Übernahmeverzug

Der Kunde ist verpflichtet, das  Kauf-, Miet-, Leasingobjekt  innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige  (Liefertermin) zu übernehmen. Ist das Kauf-, Miet-, Leasingobjekt  in vertragsgemäßem Zustand, übernimmt der Kunde das Objekt und unterzeichnet den Lieferschein bzw. das Übergabeprotokoll. Im Falle der Nichtabnahme kann ALPHA bzw. der Vermieter von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.  Verlangt  ALPHA  bzw. der Vermieter Schadensersatz , so beträgt dieser 20 % des Objektpreises  gem. der unverbindlichen Preisempfehlung  zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (einschl. USt.)

11. Vertragsdauer und Kündigung

11.1 
Der Vertrag wird für die Dauer der vereinbarten Miet-, Leasinglaufzeit fest abgeschlossen (sog. Mindest- bzw. Grundlaufzeit).

11.2
Nach Ablauf der Mindest- bzw. Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate (sog. Verlängerungszeitraum), sofern er nicht zuvor von einer  Partei unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindest -bzw. Grundlaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.

11.3 
ALPHA ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vierzehn Tagen in Bezug auf alle oder einzelne Systeme vorzeitig zu kündigen, sofern der Service nicht  mehr (z.B. infolge auslaufender Ersatzteilproduktion oder -versorgung oder Einstellung des Supports durch Servicepartner oder OEM-Hersteller) oder nur noch mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand realisiert werden kann. Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn innerhalb von 6 aufeinander folgenden Monaten mehr als 3 Serviceeinsätze erforderlich sind bzw. werden, um ein System instand zu halten bzw. instand zu setzen. Eventuell geleistete Vorauszahlungen werden dem Kunden in diesem Fall zeitanteilig erstattet.

11.4 
Der Vertrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Ein wichtiger Grund, der ALPHA zur fristlosen Kündigung berechtigt, ist insbesondere dann gegeben, wenn:

  • der Kunde vor oder bei Vertragsschluss falsche oder unvollständige Angaben zu seiner Bonität gemacht hat;
  • der Kunde vereinbarte Sicherheiten nicht stellt oder diese später ersatzlos wegfallen;
  • die Zahlungsunfähigkeit des Kunden droht oder eintritt;
  • der Kunde seine vertraglichen Pflichten in gravierender Weise oder – trotz Abmahnung – wiederholt verletzt.

11.5 
Die Kündigung bedarf der Textform.

12. Datenschutz

12.1 
Im Zuge des Vertragsschlusses erhebt und speichert ALPHA folgende Daten:

  • Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Kunden sowie des jeweiligen Ansprechpartners;
  • Objektkategorie und Bezeichnung der zu wartenden Systeme (inkl. Serien- und Equipmentnummer);
  • Vertragslaufzeit und Anschaffungswert der zu wartenden Systeme.

12.2 
ALPHA nutzt und verarbeitet die erhobenen Daten, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist (z.B. Einholung von Bank- und Handelsauskünften zum Zweck der Bonitätsprüfung; Abrechnung und Forderungsinkasso; produkt- oder umsatzbezogene statistische Erhebungen). Eine Nutzung oder Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken findet nicht statt, es sei denn, der Kunde willigt darin ein.

13. Gebührenkatalog

13.1  ALPHA ist berechtigt für folgende Leistungen nachstehende Gebühren zu berechnen:  Umsetzung, Abholung oder Sicherstellung des Serviceobjektes wird nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch mit Euro 200,–/  Wiederherstellung der Datenverbindung zur Zähler- und Tonerstandsmeldung nach Deaktivierung:  Euro 250,–  / Rücklastschriftabwicklung: Euro 20,–  / Mahngebühr für jede Mahnung: Euro 10,–  / Vertragsänderungen: Euro 50,–  / Vertragsübertragung: Euro 100,–  / Aufschlag für Nichtteilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren:  pro Monat Euro 10,– /   Aufschlag für Nichtteilnahme am elektronischen Zähler- und Tonerstandserfassungsverfahren:  pro Monat Euro 10,– / Liefer- und Verpackungspauschale für Verbrauchsmaterialien wie Toner und Tonerrestbehälter: Euro 5,– pro Lieferung / Erstellung von Monatsrechnungen:  pro Monat Euro 10,– / Abwicklung der fristlosen Kündigung: Euro 120,–

14. Schlussbestimmungen

14.1 
Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedarf der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.

14.2 
Die Vertragssprache ist deutsch, d.h. fremdsprachliche Fassungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich zu Informationszwecken und sind rechtlich unverbindlich. Für die Ermittlung des Inhalts und der Bedeutung einzelner Bestimmungen oder Begrifflichkeiten ist allein die deutsche Fassung und der deutsche Sprachgebrauch maßgeblich.

14.3  
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge, in die sie einbezogen werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter     Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

14.4  
Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Vertragsverhältnissen ergeben, in die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen sind, wird als besonderer Gerichtsstand der Sitz von ALPHA vereinbart. 

14.5  
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des auf Basis dieser Bedingungen geschlossenen Vertrages davon nicht berührt.